Neuer LANUV-Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein


Erfreuliche Nachrichten gibt es vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW – kurz LANUV.


Das LANUV hat mit dem kürzlich veröffentlichten Fachbeitrag für den Naturschutz “amtlich“ festgestellt, dass die von der Fa. Lhoist / Rheinkalk geplanten Erweiterungsflächen bzw. die Flächen der geplanten Halde des ehemaligen Schlammteiches (K6) und die Ostseite des Beils im Rahmen der Biotopverbund-Strukturen von herausragender Bedeutung (höchste Stufe) und die Westseite des Beils von besonderer Bedeutung sind.

 

Diese amtlichen Feststellungen können weder im Rahmen der Regionalplanung noch in dem Verfahren der Betriebserweiterung ignoriert werden.


Hintergrund


Als Grundlage für den Regionalplan als Landschaftsrahmenplan und für den örtlichen Landschaftsplan erarbeitet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen den Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 8 LNatSchG NRW, 2020). (Quelle: LANUV)

 


Erhältliche Downloads auf der LANUV-Website